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Die Tauschwertfindung

Der Tauschwert für die Indizien ist in "Anzahl Kochscheine" angegeben. Kochscheine können eine unterschiedliche Wertentwicklung durchlaufen. Doch es gilt ein unumstößlicher Grundsatz: Vor den Indizien sind alle Kochscheine gleich!

Die Tauschwertfindung folgt immer einem bestimmten Prinzip. Dieses Findungsprinzip wird von dem jeweiligen Sicherstellungsbeauftragten festgelegt. Das Prinzip kann eine mathematische Formel sein, z.B. "Teilung der Quersumme des Datums der Sicherstellung durch die Zahl 3". Auch Hilfsmittel wie Würfel und Glasscheiben sind erlaubt. Alle Indizien mit derselben Fallbezeichnung unterliegen auch demselben Tauschwertfindungsprinzip.

Die Tauschwertfindung hat performativen Charakter. In manchen Fällen findet sie öffentlich im Rahmen der Freigabe unter Mitwirkung von Anwesenden statt. In anderen Fällen wird sie unter Ausschluss der Öffentlichkeit vorgenommen.

Angaben zum jeweiligen Prinzip der Tauschwertfindung finden Sie unter dem Informationszeichen bei den einzelnen Komplexen.